Nutzungsrecht Garten Mehrfamilienhaus
Das Nutzungsrecht das Ihnen an Ihrem Garten oder Gartenstück zusteht beinhaltet selbstverständlich auch dessen gärtnerische Gestaltung.
Nutzungsrecht garten mehrfamilienhaus. Die Gartennutzung kann in einem Mehrfamilienhaus auf drei Arten geregelt werden. Die Gartennutzung ist in unserem Mietvertrag ausgeschlossen. Der Garten darf von niemandem genutzt werden und dient nur zur Zierde.
Auch wenn Sie den Garten grundsätzlich nach Lust und Laune bepflanzen können sollten Sie es sich besser zweimal überlegen bevor Sie die ordentlich beschnittenen Rosensträucher durch wilde Kräuter ersetzen. Das wurde in den vergangenen Jahren konsequent eingehalten die Mieter uns eingeschlossen hatten auch keinen Schlüssel um den Garten betreten zu können. Das bedeutet Sie können ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer Blumen pflanzen Beete anlegen oder Sträucher setzen.
Bei einer derart umfassenden Veränderung kann Ihr Vermieter bei Ihrem Auszug verlangen dass Sie den Garten wieder in seinen. Steht als Gemeinschaftseinrichtung allen Mietern zur Verfügung dann kann das auch für Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus das Recht umfassen Spielgeräte aufzubauen sogar einen Sandkasten aufzustellen. Mein Mieter und ein anderer Mieter haben das Nutzungsrecht vom Garten.
Davon auszugehen dass der Mieter im Erdgeschoss automatisch ein Nutzungsrecht hat ist falsch. Dies liegt daran dass der Zugang meist ausschließlich durch diese Einheit gegeben ist. Neben dem bereits erwähnten Garten können prinzipiell alle Flächen des Gemeinschaftseigentums als Sondernutzungsrecht ausgewiesen werden.
Der Garten kann klassischerweise nicht zu einem Sondereigentum werden. Garten am Mehrfamilienhaus darf von allen Mietern benutzt werden - Aufstellen Spielgeräte. Der Garten ist an einzelne Mieter vermietet die ihn nutzen dürfen und pflegen müssen.
Die Gartengestaltung seitens der Mieter ist bei einem Mehrfamilienhaus erforderlich wenn mietvertraglich eine Nutzung vereinbart worden ist. Das Nutzungsrecht für einen Garten wird bei Eigentumswohnungen meist an die Partei vergeben die im Erdgeschoss wohnt. Bei einem Mehrfamilienhaus muss es über die Gartennutzung eine entsprechende Absprache im Mietvertrag geben welche dem Mieter ein Nutzungsrecht einräumt.