Ratten Im Garten Meldepflicht
In Berlin kommt hauptsächlich die Wanderratte vor die Hausratte trifft man in Städten selten an.
Ratten im garten meldepflicht. Leben Sie in einem Bundesland für das es keine Meldepflicht wie beispielsweise in Bayern bleibt die Rattenbekämpfung im heimischen Garten Ihnen überlassen. Hinweise für Ratten im Garten sind Löcher Nester Rattenkot Laufstraßen und Nagespuren. Meldepflicht bei Ratten im Garten Kommen wir nun zu dem wohl wichtigsten Punkt wenn es um Ratten im eigenen Garten geht.
Ratten gehören nach 2 Absatz 12 des deutschen Infektionsschutzgesetzes IfSG früher Bundesseuchengesetz zu den Gesundheitsschädlingen und sind daher meldepflichtig. Verzichten Sie auf dicht wachsende Bodendecker im Bereich der Hauswand. Diese Meldepflicht gilt auch dann wenn es sich lediglich um einen begründeten Verdacht handelt.
Dieses kann dann auch über das weitere Vorgehen beraten und gegebenenfalls Kammerjäger oder geeignete Mittel zur Bekämpfung empfehlen. Ratten im Garten besteht Meldepflicht. Wenn die Ratte die Vorrichtung hinaufgeklettert und in die Nähe des Köders gelangt ist.
Wenn ein Schädlingsbefall im Garten und Komposthaufen vorliegt gilt die Meldepflicht beim Ordnungsamt. Die genauen Vorschriften weichen von Bundesland zu Bundesland ab deshalb sollte sich der betroffene Gartenbesitzer genau informieren. Denn die kleinen Nagetiere gelten als Schädlinge die über Kot und Anfraß von Lebensmitteln Krankheiten auf den Menschen übertragen können.
Platzieren Sie Vogelfutter unerreichbar für Ratten und achten Sie auf rattensichere Kleintierkäfige im Außenbereich. Das gilt gleichermaßen für private Grundstücke wie für öffentlichen Grund und Boden. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Meldepflicht In diesen Fällen müssen Sie Rattenbefall melden Grundsätzlich besteht immer Meldepflicht wenn sich Ratten eingenistet haben. Um keine Ratten anzulocken sollte man beispielsweise keine Essensreste auf dem Komposthaufen oder durch die Toilette entsorgen. Es besteht aber die Möglichkeit eine Rattenbekämpfung durch die Stadt zu beantragen.