Verbrennen Im Garten
Das Verbrennen zwischen 18 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
Verbrennen im garten. Gartenabfälle ganz einfach zu verbrennen erscheint oftmals als einfache schnelle und pragmatische Lösung um die teils großen Berge an Grün- oder Baumschnitt loszuwerden. Der Landkreis Vorpommern-Rügen teilt mit dass das Verbrennen in dem Landkreis im März und Oktober genehmigt ist wenn Sammelsysteme oder das Kompostieren im Garten nicht möglich sind. Gibt es keine andere Option als Laub Zweige zu verbrennen müssen Sie sich an einige Regeln halten.
Wer gegen die geltenden Verordnungen handelt und trotz Verbot Feuer im eigenen Garten macht begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein kleines Feuer im Garten zum Verbrennen der Abfälle verursacht wenig Aufwand ist schnell entzündet und kann auch mehrmals im Jahr gemacht werden. Sowas muss vorher immer gemeldet werden damit die Feuerwehr nicht unnötig ausrückt und nicht jeder einfach im Garten zündelt.
Bundesrat lockert Regeln zum Verbrennen von Holz aus dem Garten Gartenbesitzer dürfen unbehandeltes Holz ab dem 1. Allgemein lässt sich sagen dass das Verbrennen von Gartenabfällen wenn es erlaubt ist meist nur werktags zwischen 8 und 18 Uhr stattfinden darf und nicht bei starkem Wind. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Auch wenn die Gemeinde die Feuerstelle mit einer Genehmigung erlaubt und die Nachbarn ihr Einverständnis geben ist ein offenes Feuer im Garten immer noch ein Sicherheitsrisiko. Ohne Genehmigung darf man auch nicht einfach ein Lagerfeuer im Garten zünden. Durch Funken können naheliegendes Gras oder im Sommer ausgetrocknete Büsche Feuer fangen.
Wie gehe ich vor wenn ich Stroh auf Stoppelfeldern abbrennen will. Verboten ist auch ein Abladen im Wald. Wer dennoch Laub im Garten verbrennt begeht eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Man darf den Grünschnitt oder das Laub im Herbst also nicht einfach so verfeuern - und zwar unabhängig davon wie viel es ist oder wie groß der eigene Garten ist. 4 Vor dem Verbrennen sind Pflanzen und Pflanzenteile in Haufen oder Schwaden zusammenzufassen. Gartenabfälle dürfen Sie tagsüber verbrennen zwischen 8 und 18 Uhr.